LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.10.2017
L 17 U 712/16
Normen:
Anlage 1 zur BKV Nr. 2301;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, vom 19.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 37 U 114/16

Berufskrankheit LärmschwerhörigkeitVerschlechterung des Hörvermögens nach dem Ende der Lärmexposition

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.10.2017 - Aktenzeichen L 17 U 712/16

DRsp Nr. 2018/1862

Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit Verschlechterung des Hörvermögens nach dem Ende der Lärmexposition

1. Eine Schwerhörigkeit schreitet nach dem Ende der Lärmexposition lediglich altersentsprechend fort; eine darüber hinausgehende spätere Verschlimmerung muss andere Ursachen als Berufslärm haben. 2. Dies entspricht dem aktuell herrschenden Stand in der medizinischen Wissenschaft.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 19.10.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Anlage 1 zur BKV Nr. 2301;

Tatbestand