Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung sowie einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Berufs- oder Erwerbsunfähige anstatt der seit dem 1. Juni 2007 (mit Abschlägen) bezogenen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit streitig.
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