LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.04.1997
9 Sa 2125/96
Normen:
KSchG §§ 9 10 ;
Fundstellen:
BB 1998, 376
LAGE § 64 ArbGG 1979 Nr. 33
MDR 1998, 230
NZA-RR 1998, 162
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 03.07.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2254/95

Berufung: Zulässigkeit - Beschwer - Höhe der Abfindung im Auflösungsurteil

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.04.1997 - Aktenzeichen 9 Sa 2125/96

DRsp Nr. 2002/16939

Berufung: Zulässigkeit - Beschwer - Höhe der Abfindung im Auflösungsurteil

»Eine gegen die Höhe einer dem Arbeitnehmer nach §§ 9, 10 KSchG im Auflösungsurteil zugesprochenen Abfindung gerichtete Berufung ist - insoweit - mangels Beschwer unzulässig, wenn der Berufungskläger in erster Instanz nicht zu erkennen gegeben hat, wie hoch die Abfindung in etwa - mindestens oder höchstens - sein soll.«

Normenkette:

KSchG §§ 9 10 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, um einen Auflösungsantrag der Beklagten und in der Berufungsinstanz im Wege der Widerklage um die Rückzahlung des Abfindungsbetrages.