Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 14. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen.
II.Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe von Arbeitslosengeld (Alg) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für die Zeit vom 1. Februar bis 16. Mai 2016.
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