Der Kläger macht mit der Klage Vergütungsansprüche für Oktober, November und Dezember 1999 sowie die Abgeltung restlichen Urlaubs geltend, während der Beklagte die Rückzahlung einer vorab geleisteten Tantieme in Höhe von DM 22.500,-- im Wege der Widerklage vom Kläger verlangt.
Das Arbeitsgericht hat am 16.4.2002 folgendes Endurteil verkündet:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.834,69 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1.11.1999 zu zahlen.
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