A. Die Beteiligten streiten über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG beim Einsatz eines Finanzberaters im Außendienst.
Die Rechtsbeschwerdeführerin (im folgenden Arbeitgeberin) ist eine Großbank mit zahlreichen Filialen und Geschäftsstellen im Bundesgebiet. Sie ist im Konzern u. a. mit einer Lebensversicherung und einem Bausparunternehmen verbunden. In ihrer Filiale O sind ca. 150 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Filiale untergliedert sich in sechs Geschäftsstellen. Antragsteller im vorliegenden Verfahren ist der in O gebildete Betriebsrat.
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