BAG - Beschluß vom 27.07.1993
1 ABR 7/93
Normen:
BetrVG §§ 99, 93 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 03.04.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 54 BV 368/91
LAG Berlin, vom 10.12.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 14 TaBV 5/92

Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung - Ausschreibung von Arbeitsplätzen

BAG, Beschluß vom 27.07.1993 - Aktenzeichen 1 ABR 7/93

DRsp Nr. 2000/1213

Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung - Ausschreibung von Arbeitsplätzen

»Der Betriebsrat kann gem. § 93 BetrVG die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die der Arbeitgeber mit freien Mitarbeitern besetzen will, wenn es sich bei der vorgesehenen Beschäftigung um eine gem. § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung handelt.«

Normenkette:

BetrVG §§ 99, 93 ;

Gründe:

A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat bei der Einstellung einer freien Mitarbeiterin als Lehrkraft zu beteiligen ist.

Der antragstellende Arbeitgeber betreibt an zahlreichen Orten in der Bundesrepublik Deutschland Sprachschulen. In der Niederlassung in Berlin sind etwa 41 Mitarbeiter beschäftigt. Der Beteiligte zu 2) ist der für die Berliner Niederlassung gewählte Betriebsrat.

Mit einem Teil der Lehrkräfte schließt der Arbeitgeber Anstellungsverträge auf der Grundlage einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitsbedingungen vom 15. Dezember 1987.