Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen noch ein Arbeitsverhältnis besteht.
Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen mit ca. 50 Beschäftigten. Der 1960 geborene, verheiratete Kläger war seit Mai 1985 als Maurer bei der Beklagten beschäftigt. Im September 1999 hatte der Kläger auf einer Baustelle in X durch einen Sturz von einem Gerüst einen schweren Arbeitsunfall. In den Jahren 2000 und 2001 versuchte der Kläger erfolglos bei der Beklagten seine Arbeit auszuführen. Im November 2000 kam die Bauberufsgenossenschaft zu dem Ergebnis, dass der Kläger die Tätigkeit eines Maurers nicht mehr wettbewerbsfähig ausüben könne.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|