LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.09.2006
8 Sa 167/06
Normen:
BGB § 242 § 611 § 623 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 09.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 118/05

Beschäftigungsanspruch nach mehrjähriger unfallbedingter Arbeitsverhinderung - Darlegungslast des Arbeitgebers zur Verwirkung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.09.2006 - Aktenzeichen 8 Sa 167/06

DRsp Nr. 2007/5832

Beschäftigungsanspruch nach mehrjähriger unfallbedingter Arbeitsverhinderung - Darlegungslast des Arbeitgebers zur Verwirkung

»Die Geltendmachung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitnehmer, der wegen eines Unfalls über 4 Jahre die geschuldete Arbeit nicht ausführen konnte ist nach dieser Zeit nicht verwirkt, wenn der Arbeitgeber nicht darlegt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ihm nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist.«

Normenkette:

BGB § 242 § 611 § 623 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen noch ein Arbeitsverhältnis besteht.

Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen mit ca. 50 Beschäftigten. Der 1960 geborene, verheiratete Kläger war seit Mai 1985 als Maurer bei der Beklagten beschäftigt. Im September 1999 hatte der Kläger auf einer Baustelle in X durch einen Sturz von einem Gerüst einen schweren Arbeitsunfall. In den Jahren 2000 und 2001 versuchte der Kläger erfolglos bei der Beklagten seine Arbeit auszuführen. Im November 2000 kam die Bauberufsgenossenschaft zu dem Ergebnis, dass der Kläger die Tätigkeit eines Maurers nicht mehr wettbewerbsfähig ausüben könne.