LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 22.07.2008
5 Sa 114/07
Normen:
GG Art. 3 ; KSchG § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 07.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2523/06

Beschäftigungssicherung; Gleichbehandlung; Lehrer; Lehrerpersonalkonzept MV; Schule; Teilzeitarbeit - ehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf nachträgliche Zulassung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.07.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 114/07

DRsp Nr. 2008/19898

Beschäftigungssicherung; Gleichbehandlung; Lehrer; Lehrerpersonalkonzept MV; Schule; Teilzeitarbeit - ehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf nachträgliche Zulassung

»1. Mit der Teilzeitarbeit nach dem Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern (LPK) werden Erwerbschancen der Lehrkräfte zugeteilt bzw. verteilt. Die dazu vom beklagten Land aufgestellten Verteilungsregeln müssen sich daher an dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz messen lassen. Zu diesen Verteilungsregeln gehört auch der Grundsatz des beklagten Landes, Lehrkräften, die das erstmalige Angebot zum freiwilligen Übergang zur flexiblen Teilzeitarbeit abgelehnt haben, auf Dauer als "Nichtteilnehmer" zu behandeln und ihnen damit auch die nachträgliche Teilnahme an der flexiblen Teilzeitarbeit nach LPK zu verweigern. Will das beklagte Land einen später gestellten Antrag einer Lehrkraft, die es zu den Nichtteilnehmern zählt, auf nachträgliche freiwillige Teilnahme an der flexiblen Teilzeitarbeit ablehnen, müssen die Gründe für die Ablehnung daher dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz Stand halten.