Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.10.2010 –
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
A
Die Beteiligten streiten um Unterlassungsansprüche.
Die Antragstellerin ist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
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