I.
Mit seiner durch Schriftsatz vom 6.7.2007 zum Arbeitsgericht Rosenheim erhobenen Klage hat der Kläger einen Kündigungsschutzantrag gegen eine ordentliche Arbeitgeberkündigung, einen Weiterbeschäftigungsantrag sowie zwei Zahlungsanträge mit Beträgen von 1245,59 EUR sowie 237,90 EUR gestellt und die Klage gleichzeitig mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbunden.
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