Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2011,
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 95 % und das beklagte Erzbistum zu 5 %. Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin zu 94 % und das beklagte Erzbistum zu 6 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nur noch um die Frage, ob das zwischen ihnen begründete Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des beklagten Erzbistums vom 29.12.2010 zum 30.06.2011 beendet wurde.
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