Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Januar 2023 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung anzuordnen, dass er (vorläufig) nicht verpflichtet ist, sich am 26. Januar 2023 einer ärztlichen Untersuchung zum Zwecke der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit zu unterziehen, zu Recht abgelehnt.
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