Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum 09.04.2013 -
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 150,00 EUR festgelegt.
I.
Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug um die Zulässigkeit des Rechtsweges für die vom Kläger begehrte Ausstellung einer Insolvenzgeldbescheinigung, in der ein bezifferter Vergütungsanspruch aufgeführt werden soll, hilfsweise um einen Zahlungsanspruch des Klägers.
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