Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 2. Oktober 2019 geändert. Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche einstweilige Rechtsschutzverfahren Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt M K, Fstraße , B, beigeordnet. Beträge aus dem Vermögen oder Raten sind nicht zu zahlen. Kosten dieses Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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