Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 12. Oktober 2023 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Sozialgericht Leipzig verwiesen.
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