Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 12. Juli 2016 (
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für das Berufungsverfahren vor dem Thüringer Landessozialgericht ((LSG) L
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