Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 29.04.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Richtigkeit der tariflichen Leistungsbeurteilung der Klägerin auf der Grundlage des Jahres 2012.
Die 1956 geborene Klägerin ist bei der Beklagten als Sachbearbeiterin im Bereich Kaufmännischer Innendienst/Kundendienst beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie NRW Anwendung. Die Tätigkeit der Klägerin ist in die Entgeltgruppe 10 des Entgeltrahmenabkommens (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|