LAG Niedersachsen - Urteil vom 16.11.2007
3 Sa 9/07
Normen:
TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover - 6 Ca 227/06 Ö - 16.11.2006,

Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit

LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 9/07

DRsp Nr. 2008/9655

Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit

»Kinderbezogene Entgeltbestandteile sind gem. § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA als Besitzstandszulage auch an denjenigen Elternteil zu zahlen, der sich im September 2005 in Elternzeit befand und deshalb in diesem Monat keine Bezüge erhielt.«

Normenkette:

TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin kinderbezogene Entgeltbestandteile in Höhe von monatlich 180,-- EUR ab Februar 2006 zu zahlen.

Die Klägerin ist seit dem 01.09.1999 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes am 00.00.2005 befand sie sich vom 00.00.2005 bis zum 00.00.2006 in der Elternzeit. Auf das Arbeitsverhältnis waren zunächst die Bestimmungen des BAT anwendbar, nunmehr gilt der Tarifvertrag TVöD, der die Zahlung von kinderbezogenen Entgeltbestandteilen nicht mehr vorsieht. Mit Schreiben vom 07.03.2006 machte die Klägerin nach Wiederaufnahme der Tätigkeit Zahlung von kinderbezogenen Entgeltbestandteilen in Höhe von 90,-- EUR pro Kind geltend. Die Beklagte wies dieses Begehren mit Schreiben vom 10.03.2006 zurück.