LAG Niedersachsen - Urteil vom 09.09.2010
5 Sa 633/10
Normen:
TVÜ-L § 9 Abs. 4 S. 1; TV-L § 28;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover - 8 Ca 434/09 Ö - 10.3.2010,

Besitzstandszulage nach Übergangsrecht bei Sonderurlaub zum maßgeblichen Zeitpunkt; Sonderurlaub als unschädliche Tätigkeitsunterbrechung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 633/10

DRsp Nr. 2010/19541

Besitzstandszulage nach Übergangsrecht bei Sonderurlaub zum maßgeblichen Zeitpunkt; Sonderurlaub als unschädliche Tätigkeitsunterbrechung

1. Dem Wortlaut des § 9 Abs. 4 Satz 1 TVÜ-L und der Nr. 1 der Protokollerklärung zufolge fällt Sonderurlaub unter den Begriff des "Urlaubs" im Sinne der tarifvertraglichen Bestimmung. 2. Bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist der Sonderurlaub ein Unterfall des Urlaubs; erst recht ist der tarifvertraglich geregelte Sonderurlaub im Sinne des Wortlautes und der Systematik des Tarifvertrages (TV-L) ein Unterfall des Urlaubes. 3. Da im TV-L die einzelnen Urlaubsarten abschließend unter der Überschrift Urlaub und Arbeitsbefreiung im Abschnitt IV geregelt sind, lässt dies zwingend und eindeutig erkennen, dass der in § 28 TV-L geregelte Sonderurlaub als Unterfall des Urlaubes ein unschädlicher Unterbrechenstatbestand ist; diese Regelung ist zwingend, eindeutig und elementar.

Die Berufung des Landes Niedersachsen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 10.03.2010 - 8 Ca 434/09 Ö - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-L § 9 Abs. 4 S. 1; TV-L § 28;

Tatbestand: