Das Gesuch des Klägers vom 22.12.2021, den Vorsitzenden Richter am LSG A wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.
I.
Zugrunde liegt eine Streitsache aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung.
In dem vormaligen Verfahren
Die Berufungen sind in der mündlichen Verhandlung mit Urteilen vom 19.06.2020 zurückgewiesen worden. Die Urteile sind dem Kläger am 30.06.2020 zugestellt worden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|