2/1.5 Keine Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG v. 21.12.2017 - 8 AZR 853/16

§ 241 Abs. 2, § 253 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB; § 8 Abs. 1 Satz 1 ASiG

I. LeitsatzFür Schäden infolge einer Grippeschutzimpfung im Betrieb haftet der Arbeitgeber nicht.