Autor: Kolmhuber |
Besprechung zum Urteil des LAG Düsseldorf v. 29.11.2017 -
§
I. LeitsatzDie Erwähnung selbstständiger Arbeitsweise einer Assistentin mit Sekretariatsaufgaben ist bei Rechtsanwaltskanzleien mit internationaler Ausrichtung kein Zeugnisbrauch.
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