2/1.2 Arbeitnehmer kann vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zurücktreten

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG v. 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

§ 74 HGB; § 323 BGB

I. LeitsatzDie wirksame Rücktrittserklärung des Arbeitnehmers nach den Regeln über Leistungsstörungen im gegenseitigen Vertrag entfaltet ihre Wirkung ex nunc. Folge ist der Wegfall der gegenseitigen Hauptpflichten.