Autor: Kolmhuber |
Besprechung zum Urteil des BAG v. 31.01.2018 - 10 AZR 392/17
I. LeitsatzDie wirksame Rücktrittserklärung des Arbeitnehmers nach den Regeln über Leistungsstörungen im gegenseitigen Vertrag entfaltet ihre Wirkung ex nunc. Folge ist der Wegfall der gegenseitigen Hauptpflichten.
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