FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.06.2003
1 K 1390/03
Normen:
DBA-Luxemburg Art. 10 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 1 ;

Besteuerungsrecht für Einkünfte eines Berufskraftfahrers mit luxemburger Arbeitgeber

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.2003 - Aktenzeichen 1 K 1390/03

DRsp Nr. 2003/14940

Besteuerungsrecht für Einkünfte eines Berufskraftfahrers mit luxemburger Arbeitgeber

Das Besteuerungsrecht für Einkünfte eines unbeschränkt steuerpflichtigen Berufskraftfahrers mit einem luxemburger Arbeitgeber fällt nur insoweit unter Art. 10 des DBA Luxemburg als die Tätigkeit in Luxemburg ausgeübt wird.

Normenkette:

DBA-Luxemburg Art. 10 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, in welcher Höhe die Arbeitseinkünfte des Klägers der deutschen Besteuerung unterliegen.