Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das ursprünglich vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main (Sozialgericht) geführte Verfahren
In dem Rechtsstreit
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