BSG - Urteil vom 09.09.1998
B 13 RJ 35/97 R
Normen:
RVO § 1246 Abs. 2 S. 2, § 1247 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStR 1999, 815

Bestimmung des bisherigen Berufs bei mit freiwilligen Beiträgen belegten Zeiten einer selbständigen Tätigkeit

BSG, Urteil vom 09.09.1998 - Aktenzeichen B 13 RJ 35/97 R

DRsp Nr. 1999/4600

Bestimmung des bisherigen Berufs bei mit freiwilligen Beiträgen belegten Zeiten einer selbständigen Tätigkeit

1. Die mit freiwilligen Beiträgen belegten Zeiten einer selbständigen Tätigkeit scheiden bei der erforderlichen Beurteilung des Erwerbslebens als für die Bestimmung des bisherigen Berufs unbeachtlich aus, da das versicherte Risiko der BU in solchen Fällen durch die versicherungspflichtig ausgeübten Berufstätigkeiten bestimmt wird (vgl. dazu BSG vom 25.8.1993 - 13 RJ 59/92 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34 mwN). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1246 Abs. 2 S. 2, § 1247 Abs. 2 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für die Zeit von November 1988 bis November 1992.