LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.06.2018
14 Sa 522/17
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 6; ZPO § 308; ZPO § 293;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 09.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 1793/16

Bestimmung des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Leistung einer Jahressonderzahlung aufgrund einer Gesamtzusage und einer gekündigten, aber nachwirkenden Betriebsvereinbarung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.06.2018 - Aktenzeichen 14 Sa 522/17

DRsp Nr. 2018/17357

Bestimmung des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Leistung einer Jahressonderzahlung aufgrund einer Gesamtzusage und einer gekündigten, aber nachwirkenden Betriebsvereinbarung