Auf die Beschwerde wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.04.2017 - S
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
Streitig sind Unterkunfts- und Heizungskosten. Der Wert des Beschwerdegegenstandes gemäß § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) bezüglich der vom Sozialgericht Nürnberg (
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