Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 15. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 28. November 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Kammergericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Der Betroffene reiste am 12. Dezember 2013 als minderjähriger Flüchtling aus Guinea unbegleitet nach Deutschland ein. Er meldete sich in der Erstaufnahme- und Clearingstelle Berlin Steglitz-Zehlendorf und wurde dort in Obhut genommen. Die Beteiligte zu 2, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin (im Folgenden: Senatsverwaltung), hat die Anordnung einer Vormundschaft und Bestellung eines Vormunds angeregt. Das Amtsgericht hat Vormundschaft angeordnet. Der Beschluss ist der Senatsverwaltung am 18. Februar 2014 zugestellt worden.
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