Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 02.02.2021 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 15.10.2020 aufgelöst worden ist.
2.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 26.10.2020 aufgelöst worden ist.
3.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 17.09.2020 aufgelöst worden ist.
4.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Betriebsleiter weiter zu beschäftigen.
II.Der Auflösungsantrag des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/13 und die Beklagte zu 10/13.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|