LAG Köln - Urteil vom 06.07.2005
3 (7) Sa 193/05
Normen:
LPVG NW § 72a § 78 Abs. 1 ; BPersVG § 47 Abs. 1 § 108 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2006, 133
NZA-RR 2006, 52
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 6 (17) Ca 4572/02 - 11.11.2004,

Beteiligung der Stufenvertretung bei Kündigung eines Ersatzmitglieds des örtlichen Personalrats

LAG Köln, Urteil vom 06.07.2005 - Aktenzeichen 3 (7) Sa 193/05

DRsp Nr. 2005/20009

Beteiligung der Stufenvertretung bei Kündigung eines Ersatzmitglieds des örtlichen Personalrats

»Ist die Dienststelle nicht zum Ausspruch einer Kündigung befugt, so ist auch bei der außerordentlichen Kündigung eines Ersatzmitglieds des örtlichen Personalrats nach § 78 Abs. 1 LPVG NW die bei der zuständigen übergeordneten Dienststelle gebildete Stufenvertretung zu beteiligen. Die besondere Zuständigkeitsregelung der §§ 47 Abs. 1, 108 Abs. 1 BPersVG gilt für Ersatzmitglieder weder unmittelbar noch analog.«

Normenkette:

LPVG NW § 72a § 78 Abs. 1 ; BPersVG § 47 Abs. 1 § 108 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung vom 19.04.2002 sowie einer weiteren vorsorglich unter dem gleichen Datum erklärten außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist zum 31.12.2002 und um damit zusammenhängende Ansprüche auf Weiterbeschäftigung und Vergütung.