LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.02.2007
3 Sa 50/06
Normen:
LPersVG BW § 76 Abs. 2 § 79 Abs. 3 Nr. 15 b ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 18.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 12273/05

Beteiligung des Personalrats bei Befristung des Arbeitsverhältnisses

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 50/06

DRsp Nr. 2007/9527

Beteiligung des Personalrats bei Befristung des Arbeitsverhältnisses

Die Bestimmung des § 76 Abs. 2 LPersVG, nach der eine Einstellung auch dann ohne Beteiligung des Personalrats vorgenommen werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis voraussichtlich nicht länger als drei Monate bestehen wird, hat keine Auswirkungen auf das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich einer Befristung des Arbeitsverhältnisses.

Normenkette:

LPersVG BW § 76 Abs. 2 § 79 Abs. 3 Nr. 15 b ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit der Befristung des zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrags zum 08. Dezember 2005.