Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 2. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über Beteiligungsrechte des Klägers, des im Jahr 2018 neu gewählten Richterrats beim Landgericht Landau in der Pfalz, der zugleich für die zu dessen Bezirk gehörenden Amtsgerichte gebildet ist.
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