LAG Köln - Urteil vom 22.03.2012
13 Sa 254/11
Normen:
BetrAVG § 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 27.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1130/09

Betriebliche Altersversorgung [Betriebsrente]; Gesamtversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz bei unterschiedlichen Grundbeträgen

LAG Köln, Urteil vom 22.03.2012 - Aktenzeichen 13 Sa 254/11

DRsp Nr. 2012/17881

Betriebliche Altersversorgung [Betriebsrente]; Gesamtversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz bei unterschiedlichen Grundbeträgen

Zur Frage, ob die als Gesamtversorgung ausgestaltete Pensionsordnung aufgrund eines Tarifvertrags gegen den Gleichheitssatz verstößt, weil sie für gewerbliche Arbeitnehmer und sog. Verkehrsangestellte unterschiedliche Grundbeträge vorsieht.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 27.01.2011 - 2 Ca 1130/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Betriebsrente und dabei, ob der Kläger als gewerblicher Arbeitnehmer gegenüber den bei der Beklagten beschäftigten Angestellten benachteiligt wird und ihm ein Anspruch auf Gleichbehandlung zusteht.