Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe der Kläger Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beanspruchen kann.
Beklagt ist die Unterstützungskasse der Firma W & T die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins fungiert. Der am 25.09.1931 geborene Kläger war bei dem Trägerunternehmen des Vereins vom 06.02.1957 bis zum 30.04.1995 als Polier- und Schachtmeister beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers fand der Rahmentarifvertrag für Poliere und Schachtmeister des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (RTV-Poliere) Anwendung.
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