VG Köln, vom 25.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3731/91
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 30.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 24 A 5373/94
Betriebliche Altersversorgung - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch bei zuviel gezahlten Beiträgen zur Insolvernzsicherung
BVerwG, Urteil vom 27.10.1998 - Aktenzeichen 1 C 38.97
DRsp Nr. 2007/3416
Betriebliche Altersversorgung - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch bei zuviel gezahlten Beiträgen zur Insolvernzsicherung
»1. Wird ein Bescheid nach § 10BetrAVG, auf den unter Vorbehalt Beiträge zur Insolvenzsicherung entrichtet worden sind, erfolgreich angefochten, entsteht allein dadurch kein Anspruch auf Zahlung von Prozeßzinsen auf den Erstattungsbetrag ab Erhebung der Anfechtungsklage (wie Beschluß vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9).2. Der wegen rechtsgrundlos entrichteter Beiträge zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung bestehende öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gegen den Pensions- Sicherungs-Verein schließt entsprechend § 818 Abs. 1BGB die Erstattung gezogener Nutzungen ein.3. Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Pensions-Sicherungs-Verein rechtsgrundlos erlangte Beiträge als Betriebsmittel einsetzt und daraus Nutzungen zieht.«