Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.10.2020 - AZ.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob eine halbjährlich gezahlte "Einmalzahlung Besitzstand" in Höhe des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen ruhegeldfähig ist.
Bei ihrer Gründung gehörte die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die X. T. banken GmbH & Co KG, die während des Berufungsverfahrens auf die Beklagte als aufnehmender Rechtsträger verschmolzen worden ist (im Folgenden einheitlich die Beklagte), zum Konzern der W. LB. Die Arbeitnehmer der W. LB konnten sich auf Antrag von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen, was Arbeitnehmern der Beklagten nicht möglich war.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|