LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.03.2006
11 Sa 798/04
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BetrAVG § 1 § 4 Abs. 1 Satz 1 (a.F.) ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 19.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3592/03

Betriebliche Altersversorgung eines Weingutverwalters - keine Zustimmung des Arbeitnehmers zum Übergang der Versorgungszusage auf Versorgungswerk durch bloße Teilnahme an Betriebsversammlung - unsubstantiierte Darlegungen zur Zustimmung und Anrechnungsvereinbarung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 11 Sa 798/04

DRsp Nr. 2007/11759

Betriebliche Altersversorgung eines Weingutverwalters - keine Zustimmung des Arbeitnehmers zum Übergang der Versorgungszusage auf Versorgungswerk durch bloße Teilnahme an Betriebsversammlung - unsubstantiierte Darlegungen zur Zustimmung und Anrechnungsvereinbarung

1. Auch wenn die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Übertragung der Versorgungszusage auf ein Versorgungswerk grundsätzlich formlos und durch schlüssige Handlung möglich ist, reicht doch allein die Teilnahme an einer Betriebsversammlung, in der die Arbeitgeberin ihr Vorgehen erläutert haben will, nicht aus, denn das bloße Schweigen hat im Rechtsverkehr grundsätzlich keinen Erklärungswert.