LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.04.2012
8 Sa 1511/11
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 15.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 2353/11

Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Herabsetzung der Leistungen der Pensionskasse infolge Fehlbetrags

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.04.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 1511/11

DRsp Nr. 2012/15090

Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Herabsetzung der Leistungen der Pensionskasse infolge Fehlbetrags

Setzt eine Pensionskasse wegen eines aufgetretenen Fehlbetrages satzungsgemäß ihre Leistungen herab, hat der Arbeitsgeber gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG dem Arbeitnehmer, dem er Versorgung über diese Pensionskasse versprochen hat, die Minderung auszugleichen.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15.09.2011 - 11 Ca 2353/11 - abgeändert: