LAG Köln - Urteil vom 19.07.2006
7 Sa 139/06
Normen:
VTV Deutsche Welle § 13 ; Richtlinie 200/78/EG; EG-Vertrag Art. 253 ; GG Art. 3 ; GG Art. 6 ; BAT § 29 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 560
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 15.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2376/05

Betriebliche Altersversorgung; Hinterbliebenenrente; Witwen- und Witwerrente; Ehegatte; eingetragener Lebenspartner; Regelungslücke; Diskriminierung wegen des Geschlechts

LAG Köln, Urteil vom 19.07.2006 - Aktenzeichen 7 Sa 139/06

DRsp Nr. 2007/5848

Betriebliche Altersversorgung; Hinterbliebenenrente; Witwen- und Witwerrente; Ehegatte; eingetragener Lebenspartner; Regelungslücke; Diskriminierung wegen des Geschlechts

»1. § 13 VTV Deutsche Welle, welcher im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung dem "überlebenden Ehegatten" eine "Witwen- und Witwerrente" zubilligt, ist auf eingetragene Lebenspartner nicht entsprechend anwendbar. 2. Ein Verstoß gegen die Richtlinie 200/78/EG (Diskriminierung wegen der sexuellen Identität) liegt insoweit nicht vor.«

Normenkette:

VTV Deutsche Welle § 13 ; Richtlinie 200/78/EG; EG-Vertrag Art. 253 ; GG Art. 3 ; GG Art. 6 ; BAT § 29 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob der Kläger von der Beklagten aufgrund des Todes seines vormals bei der Beklagten beschäftigten eingetragenen Lebenspartners eine betriebliche Witwer-Rente verlangen kann.