LAG Köln - Urteil vom 07.09.2012
10 Sa 471/12
Normen:
BetrAVG § 1; BetrAVG § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 6261/11

Betriebliche Altersversorgung; Versorgungszusage durch eine Konzernobergesellschaft für Arbeitnehmer einer anderen Konzerngesellschaft

LAG Köln, Urteil vom 07.09.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 471/12

DRsp Nr. 2012/23596

Betriebliche Altersversorgung; Versorgungszusage durch eine Konzernobergesellschaft für Arbeitnehmer einer anderen Konzerngesellschaft

§ 7 Abs. 2 BetrAVG findet keine Anwendung auf Fallgestaltungen, bei denen eine Konzernobergesellschaft dem Arbeitnehmer einer anderen Konzerngesellschaft eine Versorgungszusage gemacht hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.03.2012 - 5 Ca 626/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1; BetrAVG § 7;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung des Klägers durch den Beklagten.

Mit Schreiben vom 03.01.1962 bestätigte die Firma W GmbH dem Kläger, diesen ab dem 01.01.1962 für die Tochtergesellschaft in N , die Wi Ltd. in L bzw. zum Einsatz in deren Niederlassung engagiert zu haben. In der Folgezeit schloss der Kläger mit der Firma W N Ltd. unter dem 18.04.1962 einen schriftlichen Arbeitsvertrag - zunächst für die Dauer von 20 Monaten -, dessen Vertragszeit gemäß § 2 des schriftlichen Vertrages mit dem Tag, an dem der Kläger in A , N , eintreffe, beginne. Mit Schreiben vom 22.12.1970 bestätigte die Firma W GmbH dem Kläger die Verlängerung seines Vertrages vom 18.04.1962, 18.09.1964, 14.08.1966 bzw. 03.12.1962 um weitere zwei Jahre.