ArbG Oberhausen, vom 01.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1866/98
betriebliche Altersversorgung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 1203/99
DRsp Nr. 2002/3688
betriebliche Altersversorgung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16BetrAVG a F (= § 16 Abs. 1BetrAVG n F ) kommt es nur auf die seit dem letzten dreijährigen Anpassungszeitraum erzielten Beträge ohne Berücksichtigung etwaiger Verlustvorträge in der Vergangenheit an. Entscheidend ist die aktuelle Liquidität eines Unternehmens zu dem Zeitpunkt, ab dem die Anpassung vorzunehmen ist.