Die Parteien streiten um die Zahlung einer sogenannten Leistungsprämie, die in einem Tarifvertrag geregelt ist, die der ursprüngliche Beklagte zu 2.) (i.F. Beklagter) unter dem 16.12.2004 mit der IG Metall-Bezirksleitung NRW, vertreten durch die Verwaltungsstelle Detmold geschlossen hat.
Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma K1xxxxx-L2xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG, der ursprünglichen Beklagten zu 1.). Das Insolvenzverfahren wurde am 01.12.2003 eröffnet. Die Klägerin, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, war zur damaligen Zeit bei der Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag war zwischen der Klägerin und der Insolvenzschuldnerin nicht geschlossen worden.
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