LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.11.2008
8 Sa 237/08
Normen:
BetrAVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main, vom 18.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5115/07

Betrieblicher Rentenzuschuss bei Bezug von Renten aus inländischer Rentenversicherung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.11.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 237/08

DRsp Nr. 2009/16929

Betrieblicher Rentenzuschuss bei Bezug von Renten aus inländischer Rentenversicherung

Verweist eine in der Bundesrepublik Deutschland errichtete Versorgungsordnung für die in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer eines Unternehmens auf die "gesetzliche Rentenversicherung", so ist damit die deutsche gesetzliche Rentenversicherung gemeint, wenn nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.

Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2007 - 10 Ca 5115/07 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ab wann die Klägerin von der Beklagten einen Rentenzuschuss verlangen kann.

Die am XX.XX.19XX geborene Klägerin ist österreichische Staatsangehörige. Sie war bei der Beklagten, einer A-Fluggesellschaft vom 01. März 1951 bis zum 31. Januar 2002 bei deren Direktion für Deutschland in der Zweigstelle B Flughafen angestellt. Im Arbeitsvertrag zwischen den Parteien ist bestimmt, dass "bezüglich aller sonstigen arbeitsrechtlichen Regelungen ... die in den Beschäftigungsbedingungen der A-Fluggesellschaft für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Bestimmungen (gelten)".