Die am 3. April 1937 geborene, verheiratete Klägerin ist seit dem 2. September 1970 bei der Beklagten mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttolohn von 3.000,-- DM beschäftigt. Sie ist mit der Essensausgabe, mit Reinigungsarbeiten und einmal wöchentlich mit dem Personalverkauf betraut. In diesem Bereich sind insgesamt sechs Arbeitnehmerinnen beschäftigt.
Mit dem nachfolgenden Schreiben vom 25. Juni 1991 leitete die Beklagte beim Betriebsrat das Anhörungsverfahren zu der von ihr beabsichtigten ordentlichen Änderungskündigung der Klägerin ein:
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