LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.02.2006
1 Sa 460/05
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1, 2, 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster 2 Ca 437 c/05 vom 18.08.2005,

Betriebsbedingte Kündigung bei Rückgang des Arbeitsanfalls

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.02.2006 - Aktenzeichen 1 Sa 460/05

DRsp Nr. 2006/21681

Betriebsbedingte Kündigung bei Rückgang des Arbeitsanfalls

1. Stützt der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung auf den Rückgang des Arbeitsanfalls, kommt es nicht darauf an, inwieweit der Arbeitsanfall sich bei einzelnen Arbeitnehmern in einem Bereich geändert hat; entscheidend ist vielmehr, ob in dem Bereich ein Überhang von Arbeitskräften besteht, durch den unmittelbar oder mittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. 2. Betriebliche Erfordernisse liegen vor, wenn der betriebliche Beschäftigungsbedarf auf Grund der unternehmerischen Entscheidung geringer ist als vorher.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1, 2, 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer von der Beklagten auf betriebliche Gründe gestützten fristgemäßen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.