Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit zweier, mit Schreiben vom 10.03.2005 (vgl. Vor.A. Bl. 17/18) sowie mit Schreiben vom 17.06.2005 (vgl. Vor.A. Bl. 78/79), jeweils mit Wirkung zum 30.09.2005, ausgesprochener ordentlicher Kündigungen.
Die Klägerin war beim L B.... seit Anfang 1999 als Angestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der
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