LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.01.2006
14 Sa 105/05
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 ; VRG § 1 Art. 10 Art. 177 § 2 § 4 Abs. 2 ; LPVG § 72 § 77 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 22.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 126/05

Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall des Tätigkeitsbereichs infolge Verwaltungsstrukturreform

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2006 - Aktenzeichen 14 Sa 105/05

DRsp Nr. 2006/2885

Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall des Tätigkeitsbereichs infolge Verwaltungsstrukturreform

Die betriebsbedingte Kündigung ist wirksam, wenn der Tätigkeitsbereich, dem die Arbeitnehmerin zuletzt zugeordnet war, infolge einer Verwaltungsstrukturreform auf die Stadt- und Landkreise übergegangen ist und bei Ausspruch der Kündigung eine Weiterbeschäftigungsmöglicheit nicht bestand.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 ; VRG § 1 Art. 10 Art. 177 § 2 § 4 Abs. 2 ; LPVG § 72 § 77 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit zweier, mit Schreiben vom 10.03.2005 (vgl. Vor.A. Bl. 17/18) sowie mit Schreiben vom 17.06.2005 (vgl. Vor.A. Bl. 78/79), jeweils mit Wirkung zum 30.09.2005, ausgesprochener ordentlicher Kündigungen.

Die Klägerin war beim L B.... seit Anfang 1999 als Angestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der BAT Anwendung. Die Klägerin erhielt Vergütung nach Vergütungsgruppe VII BAT. Zuletzt, seit dem Jahr 2004, war sie eingesetzt im Fachbereich Soziale Hilfen, Rehabilitation, mit Tätigkeitsbereich Teilstationäre Hilfefälle. Dies entsprach dem gesetzlichen Aufgabenbereich Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.