LAG Niedersachsen - Urteil vom 08.11.2006
17 Sa 903/06
Normen:
KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 23.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 262/05

Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl und Konzern

LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.11.2006 - Aktenzeichen 17 Sa 903/06

DRsp Nr. 2008/18499

Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl und Konzern

»Verfügt ein Konzern über eine Einheit, die der konzerninternen und -externen Arbeitnehmerüberlassung dient, hat die Sozialauswahl ausnahmsweise auch dann nicht rein betriebsbezogen zu erfolgen, wenn die betroffenen Arbeitnehmer ihrem Betrieb rein administrativ zugeordnet bleiben.«

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung der Beklagten und um Weiterbeschäftigung.