LAG Berlin - Beschluss vom 05.10.1992
9 TaBV 3/92; 9 TaBV 5/92
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ARST 1993, 82
AuA 1993, 346
BB 1993, 725
LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 38
PersF 1993, 618
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 42 BV 335/91

Betriebsrat: Anspruch auf Fachliteratur

LAG Berlin, Beschluss vom 05.10.1992 - Aktenzeichen 9 TaBV 3/92; 9 TaBV 5/92

DRsp Nr. 2001/14394

Betriebsrat: Anspruch auf Fachliteratur

1. Zu den erforderlichen Sachmitteln, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen hat, gehören auch arbeits- und sozialrechtliche Fachzeitschriften. Zum erforderlichen Geschäftsbedarf gehört in der Regel nur der Bezug einer Fachzeitschrift. 2. In der Regel kann nicht jedes einzelne Betriebsratsmitglied verlangen, daß ihm die Sammlung arbeits- und sozialrechtlicher Gesetze, wie "Arbeits- und Sozialordnung" von Kittner, zur Verfügung gestellt wird.

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Antragsteller und Beteiligter zu 1) ist der aus fünf Mitgliedern bestehende Betriebsrat im Betrieb der Berliner Niederlassung der Antragsgegnerin und Beteiligten zu 2), die in ihren beiden Depots im Norden (E.-Damm ...) und Süden Berlins (M.-Straße) etwa 120 Arbeitnehmer beschäftigt.